Hochwasserschutz- u. Starkregenvorsorgekonzepte

Hochwasserschutz- u. Starkregenvorsorgekonzepte

Um Schäden durch Hochwasser und Starkregen soweit wie möglich zu vermindern, befindet sich aktuell ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Landstuhl im Aufstellungsprozess. Unter „mehr“ finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Unterlagen aus den Workshops.

Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen, sehr große Schäden verursachen und eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Nach aktuellem Stand der Klimaforschung werden mit fortschreitendem Klimawandel die Häufigkeit und Intensität dieser Extremwetterereignisse weiter zunehmen.

Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht verhindern. Ein absoluter Schutz z.B. durch technische Maßnahmen ist nicht möglich. Um die Schäden soweit wie möglich zu vermindern, wird jedoch eine verbesserte Vorbereitung auf Hochwasser- und auf Starkregenereignisse angestrebt. Daher befindet sich aktuell ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Landstuhl in Zusammenarbeit mit dem Büro ipr-Consult Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbh, Neustadt/Weinstraße im Aufstellungsprozess.

In einem solchen Konzept werden in einem Beteiligungsprozess mit allen Akteuren ortsspezifische Hochwasservorsorgelösungen gesucht und die Eigenvorsorge aller Beteiligten gestärkt. Dabei sollten alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentlichen und privaten Bereich bearbeitet werden, also z.B. technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, natürlicher Wasserrückhalt, Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Information der betroffenen Bevölkerung, Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen, Hochwasserversicherung und richtiges Verhalten bei Hochwasser.

Da der Erfolg des Konzeptes auch von einer intensiven Beteiligung aller Betroffenen und deren Ideen und Vorschlägen lebt, bitten wir um rege Beteiligung aller Bewohner und Grundstückseigentümer in der Verbandsgemeinde Landstuhl.

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